Online Beurkundung

Online Beurkundung

Ab dem 01. August 2022 können wir für Sie im Rahmen unserer Zuständigkeiten bestimmte Dienstleistungen auch online durchführen. Dies betrifft nunmehr alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Auch Kapitalmaßnahmen und Gesellschafterbeschlüsse bei einer GmbH können online beurkundet werden. Für diese Angelegenheiten müssen Sie nicht mehr persönlich zum Notar kommen, diese können jetzt über das gesicherte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer mit dem Notar vorgenommen werden.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Online-Verfahren für Mandanten eine interessante Alternative zu den Präsensbeurkundungen bieten. Insbesondere die Online-Gründung von Gesellschaften ist auf reges Interesse gestoßen.

Bei Interesse an diesen Online-Verfahren/an einer Online-Gründung können Sie uns gerne kontaktieren. Informationen über das Verfahren und die technischen Voraussetzungen einer Online-Beurkundung finden Sie auch bei der Bundesnotarkammer

Informationen zur Online-Beurkundung (Bundesnotarkammer)